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Islamische Scheidung Berlin

Ein Weg zur Heilung und Neuanfang

Manchmal kommt es leider zu einer Scheidung – ein schmerzhafter Prozess, der von vielen Herausforderungen begleitet wird. In diesen schwierigen Zeiten möchten wir dir unsere Unterstützung und Begleitung anbieten, um diesen Übergang so sanft wie möglich zu gestalten.

Unsere islamische Scheidungsbegleitung bieten nicht nur rechtliche Unterstützung, sondern auch emotionale Begleitung durch erfahrene Theologen, die einfühlsam und respektvoll sind. Wir verstehen die Komplexität dieser Situation und sind hier, um dir während des gesamten Prozesses beizustehen.

Unsere Beratungungen sind darauf ausgerichtet, dir zu helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen, während du durch die Herausforderungen einer Scheidung navigierst. Wir bieten nicht nur spirituelle Unterstützung, sondern auch praktische Ratschläge, um dir zu helfen, diesen neuen Lebensabschnitt mit Zuversicht zu beginnen.

Die islamische Scheidung ist nicht nur das Ende einer Ehe, sondern auch der Beginn eines neuen Kapitels in deinem Leben. Wir sind hier, um dir zu helfen, diesen Übergang zu bewältigen und unterstützen dich dabei, deine eigene Stärke und Resilienz zu entdecken.

Du musst diesen Weg nicht alleine gehen. Unsere engagierten Theologen stehen bereit, um dir bei der islamischen Scheidung zu helfen und dich auf dem Weg zur Heilung und zu einem neuen Anfang zu begleiten. Wenn du Unterstützung benötigst, zögere nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind hier, um dir zu helfen.

Scheidung Neuanfang

Was wir tun

Islamische Scheidung als Beratung und Unterstützung

In Berlin aber auch deutschlandweit bieten wir umfassende Beratung für islamische Scheidungen. Unser Team versteht die komplexen rechtlichen und religiösen Aspekte dieser Angelegenheit und steht den Betroffenen einfühlsam und kompetent zur Seite. Wir unterstützen bei der Durchführung der Scheidung gemäß islamischem Recht und beraten über die notwendigen Schritte. Unser Ziel ist es, diesen schwierigen Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten und die betroffenen Personen in dieser herausfordernden Zeit zu unterstützen.

Islamische Scheidung

Islamische Scheidung

Die islamische Scheidung, auch als „Talaq“ bekannt, ist ein bedeutsames Ereignis im Leben von Muslimen, das mit ernsthaften spirituellen und rechtlichen Konsequenzen verbunden ist. Im Islam wird die Ehe als heiliger Bund angesehen, und die Scheidung ist eine letzte und dauerhafte Option, die in Betracht gezogen wird, wenn die Ehe nicht mehr aufrecht erhalten wird.

Der Prozess der islamischen Scheidung basiert auf klaren Regeln und Vorschriften im Koran und der Hadith-Literatur. Eine Scheidung kann durch den Ehemann ausgesprochen werden, oder in Abwesenheit durch eine ündliche Vollmacht immer vor Zeugen. Der Prophet Mohammad (sas) empfahl, eine Scheidung nicht leichtfertig auszusprechen, sondern erst nach sorgfältiger Überlegung.

Die islamische Scheidung kann auch von der Frau beantragt werden, was als „Khul“ bezeichnet wird. Dabei verzichtete die Frau auf Teile ihrer Morgengabe oder anderer finanzieller Ansprüche, um die Scheidung zu erwirken.

Es ist wichtig zu betonen, dass die islamische Scheidung rechtliche und finanzielle Aspekte beinhaltet, einschließlich der Verteilung des Vermögens und der Versorgung der Kinder. Diese Angelegenheiten sollten im Einklang mit den islamischen Gesetzen und den örtlichen rechtlichen Regelungen geregelt werden.

Die islamische Scheidung ist ein komplexer Prozess, der sorgfältige Überlegung und Beratung erfordert. Es ist entscheidend, dass alle Schritte ordnungsgemäß und gerecht ausgeführt werden, um die Rechte und das Wohlergehen aller Beteiligten zu schützen. In vielen muslimischen Gemeinschaften gibt es spezialisierte Berater und Rechtsexperten, die bei diesem sinnvollen Thema unterstützen.

Ablauf einer Islamischen Scheidung

Der Ablauf einer islamischen Scheidung, auch bekannt als „Talaq“ oder „Khul“, folgt klaren religiösen Richtlinien im Islam. Der Prozess kann je nach regionalen und kulturellen Unterschieden variieren, aber im Allgemeinen sind die Schritte wie folgt:

  1. Die Absicht zur Scheidung: Der Ehemann oder die Ehefrau, die die Scheidung wünscht, muss zunächst eine klare Absicht zur Scheidung haben und diese in einem angemessenen Rahmen artikulieren.
  2. Kontakt mit einem religiösen Gelehrten: Oftmals wird ein religiöser Gelehrter oder ein Imam konsultiert, um den Prozess zu leiten und sicherzustellen, dass er gemäß den islamischen Gesetzen und Vorschriften durchgeführt wird.
  3. Benachrichtigungen des Partners: Die Person, die die Scheidung wünscht, muss den Ehepartner über die Absicht zur Scheidung informieren. Dies kann mündlich oder schriftlich geschehen.
  4. Die Scheidung (Al-Talaq): Der Ehemann oder der bevollmächtige Imam, spricht die Scheidungsformel vor zwei gerechten männl. Zeugen aus, während die Ehefrau nicht in ihrer Periode der Regelblutung ist
  5. Wartezeit (Ida): Nach dem Aussprechen der Scheidung gibt es eine Wartezeit, um sicherzustellen, dass keine Schwangerschaft vorliegt. Dies dient auch dazu, den Ehepartnern Zeit zur Überlegung und zur möglichen Versöhnung zu geben.
  6. Nach ca. 3 Monaten nach der Scheidung, ist man im besten Fall wieder zusammen und löst damit die Scheidung auf, oder man ist entgültig voneinander getrennt und geht dementsprechend getrennte Wege.

Der Ablauf kann komplexer sein, wenn Kinder oder finanzielle Fragen zu berücksichtigen sind. Die islamische Scheidung ist ein ernster Schritt und sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Eine sorgfältige Überlegung und Beratung sind entscheidend, um sicherzustellen, dass der Prozess gerecht und im Einklang mit den islamischen Prinzipien verläuft.

„Und die geschiedenen Frauen sollen (vor Ablauf ihrer Wartezeit) sich selbst (oder durch einen Vertrauensmann) in Güte entlassen, und sie sollen nicht verpflichtet sein, ihnen (dh den Frauen) zu schaden. Und Allah ist allmächtig und allweise.“ (Sicher 2:231)

„Und wenn ihr (Männer) von den Frauen lasst, und sie ihre Frist erreichen, so haltet sie in Billigkeit oder entlasst sie in Billigkeit.“ (Sicher 65:1)

„Diejenigen, die ihren Frauen den Freibrief geben (Talaq) und nachher (während der Wartezeit) (wieder) zu ihnen zurückkehren, für sie ist eine Bestimmung vorgeschrieben, die sie erfüllen sollen.“ (Sicher 2:236)

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